Das Wichtigste in Kürze
Ein Mieterwechsel ohne Leerstand gelingt, wenn Sie am Tag des Kündigungseingangs beginnen. Bestätigung, Vorabnahme, Vermarktung und Auswahl laufen parallel in den drei Monaten Kündigungsfrist. Legen Sie eine Checkliste mit festen Terminen für jeden Schritt an.
Mieterwechsel ohne Leerstand gelingt, wenn Sie am Tag des Kündigungseingangs beginnen. Die gesetzliche Kündigungsfrist des Mieters beträgt drei Monate. Das ist genug Zeit für Vorabnahme, Vermarktung und Auswahl. Sie reicht nur, wenn die Schritte geordnet ineinandergreifen.
Jeder Monat Leerstand kostet eine volle Monatsmiete und die Betriebskosten, die Sie selbst tragen. Die meisten Leerstände bei Mieterwechseln sind nicht strukturell, sondern organisatorisch. Die Wohnung wird zu spät inseriert. Renovierung und Abnahme werden zu spät angesetzt. Ein fester Ablauf verhindert das.

Kündigungseingang prüfen und bestätigen
Versehen Sie die Kündigung mit einem Eingangsstempel. Prüfen Sie Form, Frist und Unterschrift aller Mieter. Bestätigen Sie die Kündigung schriftlich mit dem Datum des Vertragsendes.
Nutzen Sie die Bestätigung für weitere Punkte:
- Hinweis auf zu entfernende Einbauten
- Hinweis auf fällige Schönheitsreparaturen, soweit wirksam vereinbart
- Vorschlag für einen Termin zur Vorabnahme
- Bitte um Telefonnummer für Besichtigungen mit Interessenten
- Widerspruch gegen eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB
Der letzte Punkt ist wichtig. Bleibt der Mieter nach Vertragsende in der Wohnung, droht eine Verlängerung. Widersprechen Sie nicht binnen zwei Wochen, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Der Widerspruch schon in der Bestätigung schließt dieses Risiko aus.
Vorabnahme und Vermarktung parallel
Besichtigen Sie die Wohnung wenige Wochen nach Kündigungseingang gemeinsam mit dem Mieter. Halten Sie fest, was er entfernt oder renoviert. Planen Sie zugleich Ihre eigenen Arbeiten und beauftragen Sie Handwerker mit festem Termin. Kleinere Arbeiten erledigen Sie mit Zustimmung des Mieters oft schon vor dem Auszug.
Starten Sie die Vermarktung sofort. Mit Ihrem Mieter vereinbaren Sie feste Zeitfenster für Besichtigungen. Legen Sie Interessenten den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vor. Beauftragen Sie einen Makler, zahlen Sie ihn nach dem Bestellerprinzip selbst.
Haben Sie Fragen zum Mieterwechsel in Ihrer Wohnung?
Sie schildern Ihren Fall zum Mieterwechsel in Ihrer Wohnung und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Nachmieter sorgfältig auswählen
Schnelligkeit ersetzt keine Prüfung. Ein Mietausfall kostet mehr als ein Monat Leerstand. Fordern Sie von Bewerbern:
- eine Mieterselbstauskunft mit zulässigen Fragen
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- eine Bonitätsauskunft
- eine Vermieterauskunft, nur mit Einwilligung des Bewerbers
Achten Sie auf Belegung, Einkommen im Verhältnis zur Miete und Häufigkeit der Umzüge. Beachten Sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sagen Sie schriftlich und höflich ab, ohne Begründung. Die schriftliche Absage dient Ihnen als Nachweis. Falsche Angaben auf zulässige Fragen berechtigen Sie vor Einzug zur Anfechtung des Vertrags.
Abnahme, Übergabe und Kaution
Die Rückgabe erfolgt am Tag nach Vertragsende, bei Wochenende oder Feiertag am nächsten Werktag. Nehmen Sie die Wohnung gemeinsam ab. Halten Sie alles im Übergabeprotokoll fest:
- Zustand der Räume und offene Mängel
- Zahl der zurückgegebenen Schlüssel
- Zählerstände für Strom, Wasser und Wärme
- neue Anschrift des Mieters
Prüfen Sie genau, bevor Sie unterschreiben. Was im Protokoll als mangelfrei gilt, können Sie später kaum noch geltend machen. Ihre Ersatzansprüche verjähren sechs Monate nach Rückgabe. Die Kaution rechnen Sie ab, sobald alle Ansprüche bekannt sind. Für eine erwartete Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung dürfen Sie einen Teil zurückbehalten.
Leerstand messen und verkürzen
Messen Sie die Tage zwischen Auszug und Einzug für jede Wohnung. So erkennen Sie, wo der Ablauf hakt. Typische Ursachen sind späte Inserate, fehlende Absprachen mit Handwerkern und unklare Zuständigkeiten. Ein Leerstand aus Organisationsmängeln lässt sich fast immer vermeiden.
Planen Sie die Übergabe an den Nachmieter möglichst wenige Tage nach der Rückgabe. Lesen Sie die Zähler bei beiden Terminen ab. Legen Sie die Stammdaten des neuen Mieters an. Übergeben Sie Hausordnung und Lüftungshinweise beim Einzug.
Haben Sie Fragen zum Mieterwechsel in Ihrer Wohnung?
Sie schildern Ihren Fall zum Mieterwechsel in Ihrer Wohnung und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fazit zum Mieterwechsel
Mieterwechsel ohne Leerstand ist eine Frage der Organisation. Bestätigung, Vorabnahme, Vermarktung und Auswahl laufen parallel in den drei Monaten der Kündigungsfrist. Protokolle sichern Ihre Ansprüche.
Legen Sie heute eine Checkliste mit festen Terminen für jeden Schritt des Mieterwechsels an.
Herzliche Grüße
Ihr Dominik Eller

Quellen
Einleitung
- Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung
- § 573c BGB
Kündigungseingang prüfen und bestätigen
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung
- Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- § 545 BGB
Vorabnahme und Vermarktung parallel
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
- § 2 WoVermittG
Nachmieter sorgfältig auswählen
- Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen
- Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022, Anhang
- Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016
- § 123 BGB
Abnahme, Übergabe und Kaution
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung
- Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022
- Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen
- § 546 BGB
- § 548 BGB
Leerstand messen und verkürzen
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung
- Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016
Gesetze
Hinweis
Dieser Beitrag stützt sich auf die genannte Fachliteratur der Immobilienwirtschaft, die Gesetzestexte und ausgewählte Fachquellen. Rechtsstand: Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.












