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A
- Abmahnung
- Förmliche Rüge eines Vertragsverstoßes mit der Aufforderung, ihn abzustellen, und dem Hinweis auf Folgen.
- Abnahme
- Erklärung des Bestellers beim Werkvertrag, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt.
- Abschreibung
- Die Verteilung der Anschaffungskosten eines Anlageguts auf seine Nutzungsdauer. Sie mindert den Gewinn, nicht das Konto.
- Abzinsungsfaktor
- Kehrwert des Aufzinsungsfaktors hoch Laufzeit, mit dem ein künftiger Betrag auf seinen heutigen Wert umgerechnet wird.
- AGB-Kontrolle
- Gerichtliche Prüfung vorformulierter Vertragsklauseln auf unangemessene Benachteiligung.
- AIDA-Formel
- Aufbauregel für Werbung: Aufmerksamkeit erregen, Interesse wecken, Wunsch erzeugen, Handlung auslösen.
- Aktives Zuhören
- Gesprächstechnik: den anderen ausreden lassen, nachfragen und das Gehörte in eigenen Worten zusammenfassen, bevor man antwortet.
- Alleinauftrag
- Maklervertrag, bei dem der Auftraggeber für eine feste Zeit keinen weiteren Makler einschaltet und der Makler tätig werden muss.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Gesetz gegen Benachteiligung wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
- Allstimmigkeit
- Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer, nicht nur aller Anwesenden.
- Amortisation
- Der Zeitpunkt, ab dem eine Investition durch Einsparungen oder Mehrerträge ihre Anschaffungskosten wieder eingebracht hat.
- Anfechtung
- Einseitige Erklärung, mit der eine fehlerhaft zustande gekommene Willenserklärung rückwirkend beseitigt wird.
- Anfechtungsklage
- Klage eines Eigentümers gegen die Gemeinschaft, mit der ein fehlerhafter Beschluss für ungültig erklärt wird.
- Ankaufsrecht
- Das gegen eine Prämie erworbene Recht, ein Objekt innerhalb einer Frist zu einem festen Preis zu kaufen.
- Annuität
- Gleichbleibende Rate aus Zins und Tilgung, mit der ein Darlehen zurückgezahlt wird.
- Annuitätendarlehen
- Darlehen mit gleicher Rate aus Zins und Tilgung. Der Tilgungsanteil wächst mit jeder Rate.
- Anschaffungskosten
- Alle Aufwendungen, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben, also Kaufpreis plus direkte Nebenkosten.
- Anschaffungsnahe Herstellungskosten
- Instandsetzungskosten der ersten 3 Jahre nach dem Kauf über 15 Prozent der Gebäudekosten.
- Anschlussfinanzierung
- Neue Finanzierung der Restschuld, wenn die Zinsbindung eines Darlehens endet.
- Arglistige Täuschung
- Bewusstes Erregen eines Irrtums, um den anderen zum Vertragsschluss zu bewegen; berechtigt zur Anfechtung.
- Asset Management
- Wertorientierte Steuerung einzelner Immobilien im Auftrag des Eigentümers, zwischen Portfolio- und Facility-Management.
- Aufbauorganisation
- Gliederung eines Unternehmens in Stellen, Abteilungen und Leitungsebenen.
- Aufhebungsvertrag
- Vertrag, mit dem beide Parteien ein Mietverhältnis einvernehmlich zu einem vereinbarten Termin beenden.
- Auflassung
- Einigung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang am Grundstück, erklärt vor dem Notar.
- Auflassungsvormerkung
- Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf das Eigentum bis zur Umschreibung sichert.
- Aufrechnung
- Zwei Parteien verrechnen gegenseitige Forderungen miteinander. Statt zweier Zahlungen genügt eine Erklärung.
- Auftragsverarbeitung
- Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen.
- Aufzinsungsfaktor
- Faktor q gleich 1 plus Zinssatz in Prozent geteilt durch 100, mit dem ein Kapital für ein Jahr aufgezinst wird.
- Außerordentliche Kündigung
- Beendigung eines Vertrags aus wichtigem Grund, meist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
- Auszahlplan
- Plan, bei dem ein Kapital in gleichen Raten über eine feste Laufzeit entnommen und dabei ganz oder teilweise verbraucht wird.
B
- Bankbürgschaft
- Eine Bank verbürgt sich gegenüber einem Dritten für Ihre Zahlung. Sie ersetzt Barsicherheiten wie eine Mietkaution.
- Bargebot
- Teil des Gebots in der Zwangsversteigerung, den der Ersteher bar an das Gericht zahlt.
- Barwert
- Heutiger Wert künftiger Zahlungen, ermittelt durch Abzinsung mit einem gewählten Zinssatz.
- Barwertfaktor
- Faktor zur Kapitalisierung jährlicher Erträge, abhängig von Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer.
- Baugenehmigung
- Bescheid der Bauaufsicht, dass ein Vorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht und begonnen werden darf.
- Baulast
- Öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht, eingetragen im Baulastenverzeichnis.
- Bauliche Veränderung
- Maßnahme am Gemeinschaftseigentum, die über die Erhaltung hinausgeht, etwa Anbau, Umbau oder neue Anlage.
- Baunutzungsverordnung
- Verordnung des Bundes zu Baugebieten sowie zu Art und Maß der baulichen Nutzung in Bebauungsplänen.
- Bausparvertrag
- Vertrag mit einer Bausparkasse über Ansparen eines Guthabens und Anspruch auf ein zinsfestes Darlehen.
- Bauträger
- Unternehmen, das im eigenen Namen baut und Häuser oder Wohnungen an Erwerber verkauft.
- Bebauungsplan
- Verbindlicher Bauleitplan der Gemeinde, der Art und Maß der baulichen Nutzung für ein Teilgebiet festsetzt.
- Belegeinsicht
- Recht des Mieters, die Rechnungen und Verträge zur Betriebskostenabrechnung einzusehen.
- Beleihungswert
- Der Wert, den eine Bank einer Immobilie als Sicherheit zugrunde legt. Er liegt meist unter dem Marktwert.
- Benchmarking
- Systematischer Vergleich der eigenen Abläufe, Leistungen oder Kennzahlen mit den besten Lösungen anderer, um daraus zu lernen.
- Bereitstellungszinsen
- Zinsen, die eine Bank für zugesagte, noch nicht abgerufene Darlehensbeträge berechnet.
- Berliner Räumung
- Räumung, bei der der Gerichtsvollzieher nur die Wohnung herausgibt und der Vermieter sein Pfandrecht an den Sachen geltend macht.
- Beschluss-Sammlung
- Fortlaufendes Verzeichnis aller Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen einer Gemeinschaft, geführt vom Verwalter.
- Beschlussfähigkeit
- Voraussetzung, unter der eine Eigentümerversammlung wirksam beschließen kann; seit Dezember 2020 ohne gesetzliches Quorum.
- Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
- Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück für eine bestimmte Person, etwa ein Wohnungs- oder Leitungsrecht.
- Beschwerdemanagement
- Geordneter Umgang mit Beschwerden: annehmen, bearbeiten, auswerten und Ursachen beheben.
- Bestandsverzeichnis
- Erster Teil des Grundbuchblatts, der das Grundstück nach Lage, Größe und Nutzungsart beschreibt.
- Bestellerprinzip
- Regel bei Mietwohnungen: Die Provision zahlt, wer den Makler beauftragt, meist der Vermieter.
- Betreiberverantwortung
- Gesamtheit der Pflichten des Eigentümers oder Betreibers, Gebäude und Anlagen sicher und rechtskonform zu betreiben.
- Betriebskosten
- Laufende Kosten aus Eigentum und Gebrauch eines Gebäudes, etwa Grundsteuer, Wasser, Müll und Hausreinigung.
- Betriebskostenabrechnung
- Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Kosten einer Immobilie, etwa Wasser, Müll oder Hausmeister, gegenüber den Mietern.
- Betriebskostenverordnung
- Verordnung, die abschließend festlegt, welche Betriebskosten ein Vermieter auf Wohnraummieter umlegen darf.
- Bewirtschaftungskosten
- Kosten der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung: Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und nicht umlegbare Betriebskosten.
- Bodenrichtwert
- Durchschnittlicher Lagewert des Bodens je Quadratmeter, den der Gutachterausschuss aus Kaufpreisen ableitet.
- Bodenwert
- Wert eines Grundstücks ohne Gebäude, meist ermittelt aus Vergleichspreisen oder Bodenrichtwerten.
- Buchwert
- Der Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand in der Bilanz steht. Er sagt oft wenig über den heutigen Marktwert.
- Bürgschaft
- Vertrag, in dem sich ein Dritter verpflichtet, für die Schuld eines anderen einzustehen, wenn dieser nicht zahlt.
C
- Corporate Identity
- Einheitliches Erscheinungsbild, Kommunikation und Verhalten eines Unternehmens nach innen und außen.
D
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Verordnung der Europäischen Union zum Schutz personenbezogener Daten. Sie gilt seit Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten.
- Deckungsbeitrag
- Umsatz abzüglich der variablen Kosten. Er zeigt, was ein Kunde oder Auftrag zur Deckung der Fixkosten beiträgt.
- Disagio
- Abschlag vom Auszahlungsbetrag eines Darlehens, der wirtschaftlich vorausbezahlter Zins ist.
- Discounted-Cashflow-Verfahren
- Bewertungsverfahren, das künftige Zahlungsüberschüsse über einen Zeitraum auf den Stichtag abzinst.
- Dissens
- Fehlende Einigung der Vertragsparteien über einen Punkt, über den nach dem Willen einer Partei eine Einigung nötig ist.
- Doppelmakler
- Makler, der für Verkäufer und Käufer zugleich tätig wird und deshalb zu strenger Neutralität verpflichtet ist.
- Doppelt qualifizierte Mehrheit
- Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile.
- Drittverwendbarkeit
- Eignung einer Immobilie für andere Mieter oder Zwecke, wenn der bisherige Nutzer auszieht.
E
- Effektiver Jahreszins
- Gesamtkosten eines Kredits, umgerechnet in einen Prozentsatz pro Jahr. Er macht Angebote vergleichbar.
- Effektivität
- Wirksamkeit: das Maß, in dem eine Tätigkeit zum gewünschten Ziel beiträgt. Kurz gesagt: die richtigen Dinge tun.
- Eigenbedarf
- Kündigungsgrund, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt.
- Eigenkapitalquote
- Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme. Zeigt, wie viel des Vermögens nicht fremdfinanziert ist.
- Eigenkapitalrendite
- Jährlicher Überschuss eines Objekts im Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital, in Prozent.
- Eigenleistung
- Eigener Beitrag des Bauherrn zur Finanzierung, etwa durch Arbeit am Bau oder ein eingebrachtes Grundstück.
- Eigenschaftsirrtum
- Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache oder Person, der ausnahmsweise zur Anfechtung berechtigt.
- Eigentümergemeinschaft
- Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage. Sie entscheidet in der Eigentümerversammlung, etwa über den Verwalter.
- Eigentümergrundschuld
- Grundschuld, die dem Eigentümer des belasteten Grundstücks selbst zusteht.
- Eigentümerversammlung
- Versammlung aller Wohnungseigentümer einer Anlage. Hier fallen die wesentlichen Beschlüsse, auch über den Verwalter.
- Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt Eigentum des Lieferanten, bis sie vollständig bezahlt ist.
- Einsichtsrecht
- Recht jedes Wohnungseigentümers nach § 18 Abs. 4 WEG, jederzeit und ohne Begründung die Verwaltungsunterlagen einzusehen.
- Einstweilige Verfügung
- Gerichtliche Eilentscheidung, die ein Verhalten vorläufig untersagt, bis über die Sache selbst entschieden ist.
- Eintragungsbewilligung
- Beglaubigte Erklärung dessen, dessen Recht betroffen ist, dass er einer Eintragung im Grundbuch zustimmt.
- Einwilligung (Datenschutz)
- Freiwillige, ausdrückliche Zustimmung einer Person zur Verarbeitung ihrer Daten für einen bestimmten Zweck.
- Endfälliges Darlehen
- Darlehen mit reinen Zinszahlungen, das am Ende in einer Summe getilgt wird.
- Energieausweis
- Dokument, das den Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes mit Kennwerten und Effizienzklasse ausweist.
- Enteignung
- Hoheitlicher Entzug oder Belastung von Eigentum zum Wohl der Allgemeinheit gegen gesetzlich geregelte Entschädigung.
- Erbbaurecht
- Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu haben. Der Eigentümer erhält dafür einen laufenden Erbbauzins.
- Erbbauzins
- Laufendes Entgelt, das der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks zahlt.
- Erbengemeinschaft
- Gemeinschaft mehrerer Erben, denen der Nachlass bis zur Auseinandersetzung gemeinsam gehört.
- Erbschein
- Gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und die Größe der Erbteile.
- Erhaltungsaufwand
- Kosten, die ein Gebäude im bisherigen Zustand erhalten. Bei Vermietung sind sie sofort als Werbungskosten abziehbar.
- Erhaltungsrücklage
- Geldreserve einer Wohnungseigentümergemeinschaft für künftige Instandhaltung und Sanierung. Früher Instandhaltungsrücklage genannt.
- Erhöhte Absetzung
- Steuerliche Sonderabschreibung für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten über 12 Jahre.
- Erlaubnis nach § 34c GewO
- Gewerberechtliche Erlaubnis unter anderem für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Sie wird der Person des Gewerbetreibenden erteilt.
- Erschließungsbeitrag
- Abgabe der Gemeinde an Grundstückseigentümer für die Herstellung von Straßen, Wegen und ähnlichen Anlagen.
- Ertragswert
- Wert eines Unternehmens oder einer Immobilie, abgeleitet aus den künftig erwarteten Erträgen.
- Erwerbsnebenkosten
- Kosten, die beim Kauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen, etwa Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch.
- Exposé
- Verkaufs- oder Vermietungsunterlage mit Beschreibung, Bildern, Plänen und Preisangaben eines Objekts.
F
- Fachverband
- Zusammenschluss von Unternehmen oder Berufsangehörigen einer Branche, der deren gemeinsame Interessen vertritt.
- Fälligkeitsmitteilung
- Schreiben des Notars, dass alle vereinbarten Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises erfüllt sind.
- Fernabsatzvertrag
- Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher, der nur über Telefon, E-Mail, Brief oder Internet zustande kommt.
- Financial Due Diligence
- Prüfung der Finanzen eines Unternehmens vor dem Kauf: Abschlüsse, Zahlungsfluss, Bereinigungen und Verpflichtungen.
- Fixkosten
- Kosten, die unabhängig von der Auslastung anfallen, etwa Miete, Gehälter und Versicherungen.
- Fluktuation
- Anteil der Mitarbeiter, die ein Unternehmen in einem Zeitraum verlassen und ersetzt werden müssen.
- Flurkarte
- Amtliche Karte des Liegenschaftskatasters mit Grenzen, Gebäuden und Nummern der Flurstücke.
- Flurstück
- Kleinste Einheit des Liegenschaftskatasters, eine abgegrenzte Fläche mit eigener Nummer.
- Formularvertrag
- Vorformulierter Vertrag für viele Fälle, dessen Klauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen streng kontrolliert werden.
- Freiwillige Grundstücksversteigerung
- Verkauf eines Grundstücks durch einen zugelassenen Versteigerer im Auftrag des Eigentümers; der Zuschlag begründet einen Kaufvertrag.
G
- Gebäudeenergiegesetz
- Gesetz mit energetischen Anforderungen an Neubau und Bestand, seit Juli 2026 als Gebäudemodernisierungsgesetz reformiert.
- Gefahrübergang
- Zeitpunkt, ab dem der Käufer das Risiko trägt, dass die Ware untergeht oder beschädigt wird.
- Geldwäsche
- Verschleiern der Herkunft von Vermögen aus Straftaten, um es später als scheinbar legales Vermögen zu nutzen.
- Gemarkung
- Katasterbezirk, der meist mit dem Gebiet einer Gemeinde übereinstimmt und in Fluren gegliedert ist.
- Gemeinschaftseigentum
- Grundstück und alle Gebäudeteile, die weder Sondereigentum noch Eigentum Dritter sind.
- Gemeinschaftsordnung
- Vereinbarte Regeln der Eigentümer für ihr Verhältnis untereinander, meist Teil der Teilungserklärung.
- Generalunternehmer
- Unternehmen, das alle Bauleistungen eines Projekts aus einer Hand übernimmt und Teile an Nachunternehmer vergibt.
- Geringstes Gebot
- Mindestgebot in der Zwangsversteigerung, das die Verfahrenskosten und alle vorrangigen Rechte deckt.
- Geschäftsordnungsbeschluss
- Beschluss über den Ablauf der Eigentümerversammlung, etwa zu Redezeit, Versammlungsleiter oder Teilnahme Dritter.
- Gewährleistung
- Einstandspflicht des Verkäufers für Mängel der Kaufsache. Beim Unternehmenskauf meist im Vertrag genau geregelt.
- Gewerblicher Grundstückshandel
- An- und Verkauf von Immobilien in einem Umfang, der steuerlich als Gewerbebetrieb gilt.
- Gleitende Neuwertversicherung
- Gebäudeversicherung, deren Summe sich laufend an die Baupreise anpasst.
- Grundakte
- Akte des Grundbuchamts mit allen Urkunden und Unterlagen, auf denen die Eintragungen im Grundbuch beruhen.
- Grundbesitzwert
- Wert einer Immobilie, den das Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem Bewertungsgesetz ermittelt.
- Grundbuch
- Öffentliches Register beim Amtsgericht, das Grundstücke, Eigentümer und Belastungen verzeichnet.
- Grundbuchauszug
- Abschrift des Grundbuchblatts mit Eigentümer, Lasten und Grundpfandrechten eines Grundstücks.
- Grunddienstbarkeit
- Recht des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks, ein anderes Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen.
- Grunderwerbsteuer
- Steuer auf den Erwerb von Grundstücken. Sie kann auch beim Erwerb von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften anfallen.
- Grundmietzeit
- Fest vereinbarte, nicht ordentlich kündbare Laufzeit eines Leasingvertrags.
- Grundpfandrecht
- Recht an einem Grundstück, das eine Geldforderung sichert, vor allem Grundschuld und Hypothek.
- Grundschuld
- Im Grundbuch eingetragenes Recht, das ein Grundstück als Sicherheit für eine Forderung belastet.
- Grundsteuer
- Jährliche Steuer der Gemeinde auf Grundbesitz, unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Eigentümers.
- Gutachterausschuss
- Unabhängiges Gremium von Sachverständigen bei Kreis oder Stadt, das Marktdaten erhebt und Wertgutachten erstellt.
H
- Haftpflichtversicherung
- Versicherung, die Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Versicherten deckt.
- Härteeinwand
- Einwand des Mieters, dass eine Modernisierung oder Mieterhöhung für ihn eine unzumutbare Härte bedeutet.
- Hauptvertrag
- Der Kauf- oder Mietvertrag, den der Makler nachweist oder vermittelt und an dessen Abschluss die Provision hängt.
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Eigentümers für Schäden, die Dritten durch Grundstück oder Gebäude entstehen.
- Hausfrieden
- Rücksichtsvolles Zusammenleben der Bewohner eines Hauses, dessen nachhaltige Störung zur fristlosen Kündigung berechtigen kann.
- Hausgeld
- Vorschüsse der Wohnungseigentümer auf Kosten und Rücklage der Gemeinschaft, festgelegt nach dem Wirtschaftsplan.
- Hausordnung
- Regelwerk für das Zusammenleben im Haus, etwa zu Ruhezeiten, Reinigung und Gemeinschaftsräumen.
- Hebesatz
- Prozentsatz, den die Gemeinde auf den Steuermessbetrag anwendet; er bestimmt die Höhe der Grundsteuer vor Ort.
- Heimfall
- Pflicht des Erbbauberechtigten, das Erbbaurecht bei vereinbarten Gründen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen.
- Heizkostenverordnung
- Verordnung, die bei zentraler Heizung die Erfassung des Verbrauchs und die Verteilung danach vorschreibt.
- Heizkostenverteiler
- Gerät am Heizkörper, das den Anteil eines Nutzers am Wärmeverbrauch erfasst.
- Herstellungskosten
- Aufwendungen, um ein Gebäude neu zu schaffen, zu erweitern oder wesentlich zu verbessern.
- HOAI
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie gliedert Leistungen in Phasen und dient seit 2021 als Orientierung.
- Hypothek
- Grundpfandrecht, das in Bestand und Höhe von einer bestimmten Forderung abhängt.
I
- Immobiliar-Verbraucherdarlehen
- Darlehen eines Unternehmers an einen Verbraucher, das grundpfandrechtlich gesichert ist oder dem Erwerb einer Immobilie dient.
- Immobilienleasing
- Langfristige Nutzung einer Immobilie gegen Leasingraten, wobei der Leasinggeber Eigentümer bleibt.
- Impressum
- Pflichtangaben zum Anbieter einer geschäftsmäßigen Website, etwa Name, Anschrift, Kontaktdaten und Aufsichtsbehörde.
- Indexmiete
- Miete, die sich nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts entwickelt.
- Individualvereinbarung
- Im Einzelnen ausgehandelte Vertragsbedingung, die nicht der AGB-Kontrolle unterliegt.
- Inklusivmiete
- Miete, in der alle oder einzelne Betriebskosten enthalten sind, ohne gesonderte Abrechnung.
- Insolvenzforderung
- Forderung, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist und nur mit der Quote bedient wird.
- Insolvenzverwalter
- Vom Insolvenzgericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet.
- Instandhaltung
- Alle Maßnahmen, die den vertragsgemäßen Sollzustand eines Gebäudes und seiner Anlagen bewahren oder wiederherstellen.
- Instandhaltungspauschale
- Pauschaler Jahresbetrag je Quadratmeter Wohnfläche, mit dem Instandhaltungskosten geschätzt werden.
- Interner Zinsfuß
- Zinssatz, bei dem der Kapitalwert aller Zahlungen einer Investition genau null ergibt.
- Irreführende Werbung
- Werbung mit unwahren oder täuschenden Angaben. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet sie.
J
- Jahresabrechnung
- Abrechnung des Verwalters über Einnahmen und Ausgaben einer Eigentümergemeinschaft für ein Wirtschaftsjahr.
- Jahresabschluss
- Abschluss der Buchführung eines Geschäftsjahres, meist mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.
- Jahresnettokaltmiete
- Die Miete eines Jahres ohne Nebenkosten und Heizkosten. Sie ist die übliche Bezugsgröße für Bewertung und Kaufpreis.
K
- Kapitaldienst
- Summe aus Zins und Tilgung, die ein Kreditnehmer in einem Zeitraum an seine Geldgeber zahlt.
- Kapitalwert
- Summe aller auf heute abgezinsten Ein- und Auszahlungen einer Investition, abzüglich der Anfangsauszahlung.
- Kappungsgrenze
- Obergrenze für Mieterhöhungen im Bestand: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, in angespannten Märkten 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
- Kaufpreisfaktor
- Vielfaches der Jahresnettomiete oder des Ergebnisses, mit dem ein Objekt oder Betrieb bewertet wird.
- Kaufpreissammlung
- Sammlung aller notariellen Grundstückskaufverträge eines Gebiets, geführt vom Gutachterausschuss.
- Kennzahl
- Eine Zahl, die einen Sachverhalt messbar macht, etwa Umsatz je Kunde oder Dauer bis zum Angebot. Englisch KPI.
- KfW
- Förderbank des Bundes, die Bau, Kauf und Sanierung von Immobilien mit Krediten und Zuschüssen fördert.
- Kleinreparaturklausel
- Vertragsklausel, nach der der Mieter Kosten kleiner Reparaturen an häufig genutzten Teilen bis zu Höchstbeträgen trägt.
- Kopfprinzip
- Stimmprinzip im Wohnungseigentum: Jeder Eigentümer hat eine Stimme, gleich wie viele Einheiten er hält.
- Kündigungssperrfrist
- Frist nach Umwandlung und Verkauf einer Mietwohnung, in der der Erwerber nicht wegen Eigenbedarfs kündigen darf.
L
- Lebenszykluskosten
- Summe aller Kosten einer Immobilie von Planung und Bau über die Nutzung bis zur Verwertung.
- Leerstand
- Vermietbare Fläche, die derzeit keinen Nutzer hat. Sie bringt keine Miete, verursacht aber weiter Kosten.
- Legal Due Diligence
- Prüfung der rechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens vor dem Kauf, etwa Verträge, Erlaubnisse, Personal und Haftung.
- Leibrente
- Regelmäßige Zahlung auf Lebenszeit des Berechtigten, etwa als Gegenleistung beim Verkauf einer Immobilie.
- Leitzins
- Zinssatz, zu dem sich Banken bei der Zentralbank Geld leihen. Im Euroraum meist der Hauptrefinanzierungssatz der EZB.
- Leverage-Effekt
- Hebelwirkung von Fremdkapital auf die Eigenkapitalrendite, solange die Gesamtrendite über dem Fremdkapitalzins liegt.
- Liegenschaftskataster
- Amtliches Register der Länder, das alle Flurstücke und Gebäude mit Lage, Fläche und Grenzen nachweist.
- Liegenschaftszins
- Zinssatz, mit dem Verkehrswerte von Immobilien im Ertragswertverfahren marktüblich verzinst werden.
- Liquidität
- Fähigkeit eines Betriebs, seine Zahlungen jederzeit fristgerecht zu leisten.
- Liquiditätsplanung
- Vorschau auf Einnahmen und Ausgaben nach Monaten. Sie zeigt, ob das Geld auf dem Konto für alle fälligen Zahlungen reicht.
- Löschungsbewilligung
- Erklärung des Gläubigers, dass ein für ihn eingetragenes Recht im Grundbuch gelöscht werden darf.
- Löschungsfähige Quittung
- Beglaubigte Erklärung des Gläubigers, dass die durch ein Grundpfandrecht gesicherte Forderung bezahlt ist.
M
- Mahnwesen
- Geordnetes Verfahren, mit dem ein Unternehmen offene Forderungen nachhält und anmahnt, oft in festen Mahnläufen.
- Makler- und Bauträgerverordnung
- Verordnung mit Pflichten für Gewerbetreibende nach § 34c GewO, etwa zu Aufzeichnung und Aufbewahrung.
- Maklerprovision
- Vergütung des Maklers, fällig erst mit wirksamem Abschluss des vermittelten oder nachgewiesenen Vertrags.
- Maklervertrag
- Vertrag, der dem Makler bei Nachweis oder Vermittlung eines Hauptvertrags einen Anspruch auf Provision gibt.
- Makrolage
- Großräumige Lage einer Immobilie: Region, Stadt, Wirtschaftskraft, Arbeitsmarkt und überregionale Verkehrsanbindung.
- Makrostandort
- Großräumiger Standort einer Immobilie, etwa Region oder Stadt, im Unterschied zur unmittelbaren Lage.
- Management by Objectives
- Führung durch Zielvereinbarung: Die Führungskraft vereinbart Ziele, der Mitarbeiter wählt den Weg selbst.
- Marktanalyse
- Prüfung eines Marktes auf Nachfrage, Wettbewerber und Preisniveau, bevor ein Angebot dort startet.
- Marktbeobachtung
- Laufendes, planmäßiges Verfolgen von Veränderungen im eigenen Markt, etwa bei Kunden, Wettbewerbern und Vorschriften.
- Marktpotenzial
- Die Zahl möglicher Kunden oder der mögliche Umsatz in einem Markt, wenn alle denkbaren Abnehmer kaufen würden.
- Marktprognose
- Vorausschätzung der künftigen Marktentwicklung auf Basis von Marktanalyse und Marktbeobachtung.
- Masseverbindlichkeit
- Verbindlichkeit, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht und vorrangig aus der Masse bezahlt wird.
- Mediation
- Vertrauliches, freiwilliges Verfahren, in dem ein neutraler Mediator Streitparteien zu einer eigenen Lösung führt.
- Meistgebot
- Höchstes im Versteigerungstermin abgegebenes Gebot, auf das der Zuschlag erteilt wird.
- Mietausfallwagnis
- Kalkulierter Abschlag für Mietausfälle durch Leerstand, Zahlungsrückstände und Kosten der Rechtsverfolgung.
- Mieterselbstauskunft
- Formular, in dem ein Mietinteressent Angaben zu Person, Einkommen und bisherigem Mietverhältnis macht.
- Mietkaution
- Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter stellt. Sie gehört dem Mieter und geht beim Verkauf des Objekts auf den Käufer über.
- Mietminderung
- Kürzung der Miete kraft Gesetzes, solange ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung mindert.
- Mietpreisbremse
- Begrenzung der Miete bei Wiedervermietung in angespannten Wohnungsmärkten, die eine Landesverordnung bestimmt.
- Mietspiegel
- Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete einer Gemeinde, gegliedert nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
- Mietverwaltung
- Die Betreuung vermieteter Wohnungen oder Häuser im Auftrag des Eigentümers, von der Miete bis zur Nebenkostenabrechnung.
- Mikrolage
- Kleinräumige Lage einer Immobilie: Grundstück, Nachbarschaft, Infrastruktur und Störfaktoren im direkten Umfeld.
- Miteigentumsanteil
- Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum, der mit jedem Wohnungseigentum verbunden ist.
- Modernisierende Instandsetzung
- Instandsetzung, bei der ein schadhaftes Bauteil durch eine technisch bessere, wirtschaftlich sinnvolle Lösung ersetzt wird.
- Modernisierung
- Bauliche Maßnahme, die Energie spart, den Gebrauchswert erhöht oder die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessert.
- Modernisierungsumlage
- Mieterhöhung nach einer Modernisierung um einen Teil der aufgewendeten Kosten, begrenzt durch gesetzliche Obergrenzen.
N
- Nettokaltmiete
- Miete für die reine Überlassung der Räume, ohne Betriebskosten und ohne Heizkosten.
- Niederschrift
- Protokoll der Eigentümerversammlung, das mindestens die gefassten Beschlüsse festhält.
- Nießbrauch
- Das Recht, eine fremde Sache zu nutzen und ihre Erträge zu ziehen, etwa die Mieten einer Immobilie.
- Notaranderkonto
- Treuhandkonto des Notars, über das der Kaufpreis bis zur Erfüllung aller Bedingungen abgewickelt wird.
- Notarielle Beurkundung
- Gesetzlich vorgeschriebene Form für bestimmte Verträge, etwa Grundstückskäufe und die Abtretung von GmbH-Anteilen.
O
- Obhutspflicht
- Pflicht des Mieters, die Mietsache pfleglich zu behandeln, zu lüften, zu heizen und Schäden zu vermeiden.
- Objektbuchhaltung
- Buchführung, die alle Zahlungsströme eines einzelnen Objekts erfasst und auswertet.
- Obliegenheit
- Verhaltenspflicht des Versicherungsnehmers, etwa Schadenanzeige oder Schadenminderung; bei Verstoß droht Leistungskürzung.
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
- Sachverständiger, dessen besondere Sachkunde eine Kammer geprüft hat und den sie öffentlich bestellt und vereidigt hat.
- Öffentliche Beglaubigung
- Bestätigung eines Notars, dass eine Unterschrift echt ist und von der genannten Person stammt; den Inhalt prüft er nicht.
- Öffentlicher Glaube
- Schutz des Erwerbers: Der Inhalt des Grundbuchs gilt für ihn als richtig, solange er die Unrichtigkeit nicht kennt.
- Öffentlichkeitsarbeit (PR)
- Planvolle Pflege der Beziehungen eines Betriebs zur Öffentlichkeit, vor allem zu Presse, Rundfunk und Fachmedien. Englisch Public Relations.
- Ordnungsmäßige Verwaltung
- Verwaltung, die dem Interesse aller Eigentümer nach billigem Ermessen entspricht; jeder Eigentümer kann sie verlangen.
- Ortsübliche Vergleichsmiete
- Miete, die in der Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum gezahlt wird. Bis zu ihr darf ein Vermieter die Bestandsmiete erhöhen (§ 558 BGB).
P
- Personalbedarfsplanung
- Ermittlung, wie viele Mitarbeiter mit welcher Qualifikation ein Unternehmen wann braucht.
- Personenbezogene Daten
- Alle Angaben, die sich einer bestimmten oder bestimmbaren Person zuordnen lassen, etwa Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
- Preisangabenverordnung
- Verordnung, nach der Unternehmer gegenüber Verbrauchern Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angeben müssen.
- Preisspiegel
- Tabellarische Gegenüberstellung der Einzelpreise mehrerer Angebote für dieselbe Leistung.
- Pressemitteilung
- Kurze, sachliche Nachricht eines Betriebs an Redaktionen über einen Anlass, den diese aufgreifen können.
- Privates Veräußerungsgeschäft
- Verkauf einer Immobilie aus dem Privatvermögen binnen zehn Jahren nach Kauf; der Gewinn ist dann einkommensteuerpflichtig.
- Privilegierte bauliche Veränderung
- Bauliche Veränderung, die jeder Eigentümer verlangen kann, etwa Ladestation, Barriereabbau, Einbruchschutz oder Glasfaser.
Q
- Qualifizierter Alleinauftrag
- Alleinauftrag, der den Eigentümer zusätzlich verpflichtet, alle Interessenten an den Makler zu verweisen.
R
- Rangrücktritt
- Nachträgliche Änderung der Rangfolge, bei der ein Recht im Grundbuch hinter ein anderes Recht zurücktritt.
- Rangstelle
- Reihenfolge der Rechte im Grundbuch. Die erste Stelle wird im Ernstfall zuerst bedient.
- Rangvorbehalt
- Vorbehalt des Eigentümers, ein späteres Recht vor einem schon eingetragenen Recht einzutragen.
- Räumungsklage
- Klage des Vermieters auf Herausgabe der Wohnung, wenn der Mieter nach Vertragsende nicht auszieht.
- Reallast
- Belastung eines Grundstücks, aus der wiederkehrende Leistungen an einen Berechtigten zu erbringen sind.
- Rentenbarwert
- Heutiger Wert einer Reihe gleich hoher, regelmäßiger Zahlungen bei einem bestimmten Zinssatz und einer bestimmten Laufzeit.
- Rentenendwert
- Wert, den regelmäßige gleich hohe Zahlungen samt Zinsen und Zinseszinsen am Ende der Laufzeit erreichen.
- Restlaufzeit
- Zeit bis zum vereinbarten Ende eines Vertrags, etwa eines Mietvertrags oder eines Darlehens.
- Restnutzungsdauer
- Jahre, in denen ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung noch wirtschaftlich nutzbar ist.
- Restschuld
- Betrag eines Darlehens, der zu einem Stichtag, etwa am Ende der Zinsbindung, noch nicht getilgt ist.
- Rohertrag
- Umsatz abzüglich der direkt zurechenbaren Kosten, etwa Material oder Wareneinsatz. Er zeigt, ob die Leistung selbst trägt.
- Rücktritt
- Einseitige Erklärung, mit der sich eine Vertragspartei aufgrund eines gesetzlichen oder vereinbarten Rechts vom Vertrag löst.
S
- Sale-and-Lease-Back
- Ein Vermögensgegenstand wird verkauft und sofort zurückgemietet oder geleast. Das bringt Liquidität, die Nutzung bleibt.
- Sanierungsgebiet
- Von der Gemeinde förmlich festgelegtes Gebiet, in dem sie städtebauliche Missstände beheben will.
- Sanierungsstau
- Angesammelte, über Jahre aufgeschobene Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten an einem Gebäude.
- Scheinselbstständigkeit
- Formal freie Mitarbeit, die tatsächlich ein Arbeitsverhältnis ist, mit Folgen für Sozialabgaben und Lohnsteuer.
- Schönheitsreparaturen
- Malerarbeiten in der Wohnung: Tapezieren, Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren und Fenstern innen.
- Selbstauskunft
- Schriftliche Angaben eines Antragstellers zu Einkommen, Ausgaben, Vermögen und Verpflichtungen.
- Selbstbehalt
- Vertraglich festgelegter Teil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst trägt.
- Share Deal und Asset Deal
- Beim Share Deal kaufen Sie Anteile an der Gesellschaft, beim Asset Deal einzelne Gegenstände des Betriebs.
- Soll-Ist-Vergleich
- Gegenüberstellung von geplantem Wert und tatsächlichem Wert einer Kennzahl. Die Differenz zeigt den Handlungsbedarf.
- Sollstellung
- Buchung der geschuldeten Beträge, etwa Mieten oder Hausgeld, vor ihrem Zahlungseingang.
- Sollzins
- Vereinbarter Jahreszinssatz auf den Darlehensbetrag, früher Nominalzins genannt, ohne Nebenkosten und Zahlungsweise.
- Sondereigentum
- Alleineigentum an einer Wohnung oder an Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, in einer Eigentumsanlage.
- Sonderumlage
- Zusätzliche Zahlung, die eine Eigentümergemeinschaft beschließt, wenn Rücklage und Hausgeld eine Ausgabe nicht decken.
- Sondervergütung
- Gesondert vereinbartes Entgelt des Verwalters für Leistungen außerhalb der Grundleistung.
- Soziale Wohnraumförderung
- Staatliche Förderung von Bau, Modernisierung und Erwerb von Wohnraum für Haushalte mit Zugangsproblemen am Markt.
- Sozialklausel
- Recht des Mieters, einer ordentlichen Kündigung wegen unzumutbarer Härte zu widersprechen.
- Spezialimmobilie
- Immobilie, die nur für eine bestimmte Nutzung geplant ist, etwa Klinik, Hotel oder Seniorenheim.
- Standortanalyse
- Prüfung, ob ein Ort für einen Betrieb trägt – nach Kunden, Wegen, Wettbewerb und Kosten.
- Stellenbeschreibung
- Schriftliche Festlegung, wofür eine Stelle zuständig ist und woran gute Arbeit erkennbar wird.
- Stimmrechtsvollmacht
- Vollmacht, mit der ein Wohnungseigentümer einen anderen zur Abstimmung in der Eigentümerversammlung berechtigt.
- Stufennachweis
- Vorgehen des Maklers, Objektdaten erst nach einem Provisionsversprechen vollständig herauszugeben.
T
- Taupunkt
- Temperatur, bei der Wasserdampf in der Luft zu Wasser kondensiert; an kalten Bauteilen entsteht so Feuchtigkeit.
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Schutzvorkehrungen nach Art. 32 DSGVO, etwa Zugriffskontrolle, Verschlüsselung und Datensicherung, passend zum Risiko.
- Teilamortisation
- Leasingform, bei der die Raten den Aufwand nur teilweise decken und ein Restwert bleibt.
- Teileigentum
- Sondereigentum an Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, etwa Laden, Praxis oder Büro, verbunden mit einem Miteigentumsanteil.
- Teilungserklärung
- Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt, die ein Grundstück in Wohnungs- und Teileigentum aufteilt.
- Teilungsversteigerung
- Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft, etwa unter Erben oder getrennten Ehegatten.
- Textform
- Lesbare Erklärung auf dauerhaftem Datenträger mit Namen des Erklärenden, ohne eigenhändige Unterschrift.
- Tilgung
- Rückzahlung eines Darlehens in Teilbeträgen. Mit jeder Tilgung sinkt die verbleibende Restschuld.
- Treuhandkonto
- Konto, auf dem ein Treuhänder fremdes Geld getrennt vom eigenen Vermögen verwaltet.
U
- Übergabeprotokoll
- Schriftliche Aufnahme des Zustands einer Wohnung bei Einzug oder Auszug, mit Zählerständen und Schlüsseln.
- Übergang von Nutzen und Lasten
- Stichtag im Kaufvertrag, ab dem Mieten, Kosten und Risiken des Objekts auf den Käufer übergehen.
- Umlageschlüssel
- Maßstab, nach dem Nebenkosten auf Mieter oder Eigentümer verteilt werden, etwa nach Fläche, Verbrauch oder Einheiten.
- Umlaufbeschluss
- Beschluss der Eigentümer außerhalb der Versammlung, den alle Eigentümer in Textform mittragen.
- Umsatzrendite
- Anteil des Gewinns am Umsatz in Prozent. Sie zeigt, wie viel von jedem Euro Umsatz als Gewinn bleibt.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bescheinigung des Finanzamts nach Zahlung der Grunderwerbsteuer. Ohne sie trägt das Grundbuchamt keinen neuen Eigentümer ein.
- Unlauterer Wettbewerb
- Geschäftliches Verhalten, das Mitbewerber, Verbraucher oder andere Marktteilnehmer unangemessen benachteiligt, etwa durch Täuschung.
- Unterjährige Verzinsung
- Verzinsung in Perioden kürzer als ein Jahr, etwa monatlich, bei der Zinsen innerhalb des Jahres mitverzinst werden.
- Untervermietung
- Ein Mieter überlässt gemietete Fläche ganz oder teilweise einem Dritten. Dafür braucht er in der Regel die Erlaubnis des Vermieters.
- Unterversicherung
- Zustand, in dem die Versicherungssumme unter dem Versicherungswert liegt; Schäden werden dann nur anteilig ersetzt.
- Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
- Erklärung in einer notariellen Urkunde, die dem Gläubiger die Vollstreckung ohne vorheriges Urteil erlaubt.
- Unzumutbare Belästigung
- Werbung, die Empfänger gegen ihren Willen erreicht, etwa Anrufe ohne Einwilligung; nach § 7 UWG unzulässig.
V
- Verbotene Eigenmacht
- Entzug oder Störung des Besitzes ohne Willen des Besitzers und ohne gesetzliche Erlaubnis.
- Verflechtung
- Rechtliche, wirtschaftliche oder persönliche Bindung des Maklers an eine Vertragspartei; sie kann den Provisionsanspruch ausschließen.
- Vergleichswertverfahren
- Wertermittlungsverfahren, das den Wert aus Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke ableitet.
- Verjährung
- Ablauf einer Frist, nach der ein Schuldner die Leistung dauerhaft verweigern darf.
- Verkehrssicherungspflicht
- Pflicht, Gefahren auf Grundstück und Gebäude abzuwehren, etwa durch Winterdienst oder Kontrolle loser Bauteile.
- Verkehrswert
- Marktwert eines Grundstücks nach § 194 BauGB: der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis.
- Vermieterpfandrecht
- Gesetzliches Pfandrecht des Vermieters an den eingebrachten Sachen des Mieters für Forderungen aus dem Mietverhältnis.
- Vermögensbericht
- Jährlicher Bericht des Verwalters über den Stand der Erhaltungsrücklage und das wesentliche Vermögen der Gemeinschaft.
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Versicherung des Verwalters für Vermögensschäden, die er Kunden durch berufliche Fehler verursacht.
- Versammlungsleitung
- Führung der Eigentümerversammlung, in der Regel durch den Verwalter, von der Eröffnung bis zur Verkündung der Beschlüsse.
- Vertragsmanagement
- Gestaltung, Überwachung und Anpassung aller Verträge eines Objekts mit ihren Fristen.
- Vertragsübernahme
- Ein Dritter tritt mit allen Rechten und Pflichten in einen bestehenden Vertrag ein. Der andere Vertragspartner muss zustimmen.
- Verwaltermandat
- Der Auftrag an eine Hausverwaltung, ein Objekt oder eine Eigentümergemeinschaft zu betreuen.
- Verwaltervertrag
- Vertrag zwischen Gemeinschaft und Verwalter über Leistungen, Vergütung und Laufzeit, getrennt von der Bestellung.
- Verwalterwechsel
- Wechsel der Hausverwaltung einer Eigentümergemeinschaft, beschlossen von der Eigentümerversammlung, mit Übergabe von Konten und Unterlagen.
- Verwaltungsbeirat
- Von den Eigentümern gewähltes Gremium einer Eigentümergemeinschaft, das den Verwalter unterstützt und überwacht.
- Verwaltungsunterlagen
- Alle Akten, Belege, Verträge und Protokolle, die bei der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen.
- Vier-Seiten-Modell
- Kommunikationsmodell, nach dem jede Nachricht Sachinhalt, Selbstkundgabe, Beziehung und Appell enthält.
- Vollwartungsvertrag
- Wartungsvertrag, der neben Pflege und Prüfung auch Reparaturen und Ersatzteile abdeckt.
- Vorauszahlung
- Zahlung des Kunden vor der Leistung. Sie bringt Liquidität, ist aber eine Verpflichtung, keine Einnahme.
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Ausgleich, den die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eines Festzinsdarlehens für ihren Zinsschaden verlangt.
- Vorkaufsrecht
- Vorsteuer
- Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen, die ein Unternehmer mit steuerpflichtigen Umsätzen vom Finanzamt zurückholt.
- Vorvermieterbescheinigung
- Bestätigung des früheren Vermieters, dass der Bewerber keine Mietschulden hinterlassen hat.
W
- Wärmebrücke
- Bereich eines Bauteils, durch den Wärme schneller nach außen fließt als durch die übrige Fläche.
- Wartungsvertrag
- Vertrag mit einer Fachfirma über regelmäßige Pflege und Prüfung technischer Anlagen.
- WEG-Verwaltung
- Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
- Werbungskosten
- Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, etwa Schuldzinsen und Reparaturen bei Vermietung.
- Wert 1914
- Rechengröße der Gebäudeversicherung: Neubauwert eines Hauses, zurückgerechnet auf Baupreise des Jahres 1914.
- Wertersatz
- Geldausgleich für eine Leistung, die nach Widerruf oder Rücktritt nicht in Natur zurückgegeben werden kann.
- Wertsicherungsklausel
- Vertragsklausel, die einen Zahlbetrag an einen Index koppelt, meist an den Verbraucherpreisindex.
- Widerrufsbelehrung
- Information des Verbrauchers in Textform über Bestehen, Frist und Ausübung seines Widerrufsrechts.
- Widerrufsrecht
- Recht des Verbrauchers, einen online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen.
- Widerspruch im Grundbuch
- Eintragung, die auf eine mögliche Unrichtigkeit hinweist und den gutgläubigen Erwerb ausschließt.
- Willenserklärung
- Äußerung eines Willens, die unmittelbar eine Rechtsfolge herbeiführen soll, etwa ein Angebot oder eine Annahme.
- Wirtschaftlich Berechtigter
- Natürliche Person, die hinter einem Vertragspartner steht und ihn kontrolliert oder für die das Geschäft letztlich erfolgt.
- Wirtschaftliches Eigentum
- Tatsächliche Herrschaft über einen Gegenstand mit Nutzen, Lasten und Risiken, unabhängig vom Eintrag im Grundbuch.
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Rechnung, die Gesamtkosten, Finanzierung sowie laufende Aufwendungen und Erträge eines Objekts im ersten Jahr gegenüberstellt.
- Wirtschaftlichkeitsgebot
- Pflicht des Vermieters, nur Betriebskosten umzulegen, die bei ordentlicher Geschäftsführung gerechtfertigt sind.
- Wirtschaftsplan
- Jährlicher Haushaltsplan der Gemeinschaft, aus dem sich die Vorschüsse der Eigentümer ergeben.
- Wohngebäudeversicherung
- Sachversicherung für das Gebäude gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, auf Wunsch erweitert.
- Wohnungsgeberbestätigung
- Schriftliche oder elektronische Bestätigung des Vermieters über den Einzug, Voraussetzung der Anmeldung beim Meldeamt.
Z
- Zertifizierter Verwalter
- Verwalter, der vor einer IHK geprüft hat, dass er die nötigen Kenntnisse für die WEG-Verwaltung besitzt.
- Zinsbindung
- Zeitraum, für den Bank und Darlehensnehmer einen festen Sollzins vereinbaren.
- Zinseszins
- Zins auf bereits gutgeschriebene Zinsen, wenn Erträge nicht ausgezahlt, sondern mit dem Kapital wieder angelegt werden.
- Zubehör
- Bewegliche Sache, die dem wirtschaftlichen Zweck eines Grundstücks dient, ohne fester Bestandteil zu sein.
- Zuschlag
- Gerichtliche Entscheidung in der Zwangsversteigerung, mit der der Meistbietende das Eigentum erwirbt.
- Zwangsversteigerung
- Gerichtliches Verfahren, in dem ein Grundstück zur Befriedigung von Gläubigern versteigert wird.
- Zwangsverwaltung
- Zweckerklärung
- Zweite Berechnungsverordnung
- Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen, die Aufbau und Ansätze der Wirtschaftlichkeitsberechnung regelt.