Das Wichtigste in Kürze
Formular, in dem ein Mietinteressent Angaben zu Person, Einkommen und bisherigem Mietverhältnis macht.
Mieterselbstauskunft erklärt
Mit der Mieterselbstauskunft prüft der Vermieter vor Vertragsschluss, ob ein Interessent passt. Zulässig sind Fragen mit sachlichem Bezug zum Mietverhältnis, etwa zum Einkommen.
Bewusst falsche Antworten auf zulässige Fragen berechtigen zur Anfechtung oder Kündigung. Unzulässige Fragen darf der Interessent unbeantwortet lassen.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 123 BGB
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