Das Wichtigste in Kürze
Versicherungen für Vermieter beginnen mit Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung zum gleitenden Neuwert, dazu eine ausreichende Haftpflicht. Sach- und Haftpflichtprämien dürfen Sie umlegen, Rechtsschutz nicht. Lassen Sie Versicherungssumme und Elementarschutz jedes Hauses prüfen.
Versicherungen für Vermieter sichern Risiken ab, die eine Immobilie in einem Schadensfall wirtschaftlich zerstören können. Ein Brand, ein Rohrbruch oder ein Sturz auf glattem Gehweg erreichen schnell sechsstellige Beträge. Ohne passenden Schutz tragen Sie diese Summen selbst.
Gleichzeitig zahlen viele Vermieter für Policen, die sie nicht brauchen, und lassen echte Lücken offen. Häufig fehlt die Elementarschadenversicherung oder die Versicherungssumme ist zu niedrig. Ob Sie richtig versichert sind, zeigt sich erst im Schadensfall. Dann ist es für jede Korrektur zu spät. Eine jährliche Prüfung kostet wenig Zeit.

Wohngebäudeversicherung als Grundschutz
Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist die wichtigste Police. Sie deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel. Rohrbrüche und Frostschäden an wasserführenden Leitungen sind eingeschlossen. Zubehör im Gebäude ist mitversichert.
Entscheidend ist die richtige Versicherungssumme. Bei der gleitenden Neuwertversicherung passt sich die Summe automatisch an die Baupreise an. Grundlage ist meist der Wert 1914. Voraussetzung sind korrekte Angaben zu Fläche, Ausstattung und Bauart. Finanzierende Banken verlangen den Nachweis einer solchen Versicherung.
Unterversicherung und Elementarschäden
Ist die Versicherungssumme zu niedrig, liegt eine Unterversicherung vor. Der Versicherer kürzt dann jeden Schaden anteilig, auch einen kleinen. Typische Ursachen sind Anbauten ohne Meldung oder eine unterlassene Anpassung an steigende Baupreise. Bei der gleitenden Neuwertversicherung verzichtet der Versicherer in der Regel auf diesen Einwand. In anderen Verträgen muss der Verzicht ausdrücklich vereinbart sein.
Hochwasser, Starkregen, Schneedruck und Erdrutsch sind in der Grundpolice nicht enthalten. Dafür brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung als Zusatz. Wegen der hohen Schadenssummen empfiehlt sie sich für jeden Eigentümer. Das gilt nicht nur in bekannten Überschwemmungsgebieten.
Haben Sie Fragen zu den Versicherungen für Ihre Mietimmobilie?
Sie schildern Ihren Fall zu den Versicherungen für Ihre Mietimmobilie und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Haftpflicht für Haus und Grundstück
Als Eigentümer haften Sie für Schäden, die vom Grundstück ausgehen. Ein Dachziegel fällt auf ein Auto, ein Passant stürzt auf vereistem Weg. Ihre Verkehrssicherungspflicht verlangt Vorsorge, die Haftpflichtversicherung deckt den Rest.
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeflächen
- Privathaftpflicht reicht nur für kleine Vermietungen, je nach Vertrag
- Gewässerschadenhaftpflicht bei Heizöltank
- Bauherrenhaftpflicht bei größeren Umbauten über der vereinbarten Bausumme
Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Wasser verseuchen. Als Eigentümer eines Öltanks haften Sie für alle Folgen. Prüfen Sie auch die Deckungssumme. In der Haftpflicht gibt es keine Unterversicherung. Was über die Summe hinausgeht, zahlen Sie selbst.
Mietausfall und Rechtsschutz
Nach einem versicherten Schaden ist die Wohnung oft monatelang unbewohnbar. Der Mietverlust ist bei Wohngebäuden nach den üblichen Bedingungen meist bis zu zwölf Monate mitversichert. Bei Gewerbeflächen braucht es oft eine eigene Mietverlustversicherung. Verlängerungen auf 18 oder 24 Monate sind möglich.
Eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter deckt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit mit Mietern. Achten Sie auf Wartezeiten, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse im Vertrag. Ihre Prämie dürfen Sie nicht auf die Mieter umlegen. Ein Mietausfall durch Zahlungsunfähigkeit des Mieters ist über die Gebäudeversicherung nicht gedeckt.
Umlage und jährliche Prüfung
Die Prämien für Sach- und Haftpflichtversicherungen sind Betriebskosten nach § 2 Nr. 13 BetrKV. Dazu zählen Gebäude-, Elementarschaden-, Glas- und Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug. Ein Selbstbehalt senkt die Prämie, erschwert dafür die Abrechnung.
Prüfen Sie Ihre Policen jedes Jahr. Melden Sie Änderungen sofort, etwa Anbauten, Leerstand oder eine neue gewerbliche Nutzung. Eine solche Änderung kann eine Gefahrerhöhung sein. Wer sie verschweigt, riskiert den Versicherungsschutz.
Holen Sie alle paar Jahre Vergleichsangebote ein. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für umgelegte Prämien. Schadenquote und Versicherungsumfang bestimmen den Preis.
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Sie schildern Ihren Fall zu den Versicherungen für Ihre Mietimmobilie und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fazit zu Versicherungen für Vermieter
Versicherungen für Vermieter beginnen mit Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung zum gleitenden Neuwert. Hinzu kommt eine ausreichende Haftpflicht. Prämien für Sach- und Haftpflicht dürfen Sie umlegen, Rechtsschutz nicht.
Lassen Sie Ihre Versicherungssumme und den Elementarschutz jedes Ihrer Häuser in diesem Jahr prüfen.
Herzliche Grüße
Dominik Eller & Christina Fischer


Quellen
Wohngebäudeversicherung als Grundschutz
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung
- Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022
- Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen
Unterversicherung und Elementarschäden
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung
- Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen
- § 75 VVG
Haftpflicht für Haus und Grundstück
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung
- § 823 BGB
Mietausfall und Rechtsschutz
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung
- § 2 BetrKV
Umlage und jährliche Prüfung
- Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
- DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung
- Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022
- Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen
- § 2 BetrKV
- § 23 VVG
Gesetze
Hinweis
Dieser Beitrag stützt sich auf die genannte Fachliteratur der Immobilienwirtschaft, die Gesetzestexte und ausgewählte Fachquellen. Rechtsstand: Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.












