Das Wichtigste in Kürze
Pflicht, Gefahren auf Grundstück und Gebäude abzuwehren, etwa durch Winterdienst oder Kontrolle loser Bauteile.
Verkehrssicherungspflicht erklärt
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, muss andere vor Schäden schützen. Im Gebäude betrifft das etwa Treppen, Gehwege, Dachziegel und Beleuchtung.
Die Pflicht trifft den Eigentümer oder die Gemeinschaft. Sie kann auf Dienstleister übertragen werden. Dann bleibt eine Pflicht zur Überwachung.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 823 BGB
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