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Zweckerklärung erklärt Die Zweckerklärung verbindet Grundschuld und Darlehen. Eine enge Fassung sichert nur ein bestimmtes Darlehen. Eine weite Fassung erfasst alle bestehenden und künftigen Forderungen der Bank. Quellen: Kuckertz u. […]
Zweckerklärung erklärt
Die Zweckerklärung verbindet Grundschuld und Darlehen. Eine enge Fassung sichert nur ein bestimmtes Darlehen. Eine weite Fassung erfasst alle bestehenden und künftigen Forderungen der Bank.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 1192 BGB
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