Das Wichtigste in Kürze
Marktwert eines Grundstücks nach § 194 BauGB: der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis.
Verkehrswert erklärt
Der Verkehrswert ist im Baugesetzbuch definiert. Er richtet sich nach dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben dabei außer Betracht. Er wird von Gutachtern nach anerkannten Verfahren ermittelt.
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