Das Wichtigste in Kürze
Gerichtliches Verfahren, in dem ein Grundstück zur Befriedigung von Gläubigern versteigert wird.
Zwangsversteigerung erklärt
In der Zwangsversteigerung verkauft das Gericht ein Grundstück an den Meistbietenden. Anlass sind meist offene Forderungen von Gläubigern. Das Gericht setzt vorher einen Verkehrswert fest. Im ersten Termin gelten Mindestgrenzen für den Zuschlag. Das Verfahren regelt das Zwangsversteigerungsgesetz.
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Fachbeiträge zum Begriff
- Nutzen, Lasten und Gefahrübergang
- Rangfolge im Grundbuch
- Zwangsversteigerung als Einkaufsquelle
- Grunderwerbsteuer im Überblick
- Freiwillige Grundstücksversteigerung
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