Das Wichtigste in Kürze
Alleineigentum an einer Wohnung oder an Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, in einer Eigentumsanlage.
Sondereigentum erklärt
Sondereigentum umfasst die Räume einer Einheit und ihre Bestandteile, soweit sie nicht zwingend gemeinschaftlich sind. Dazu zählen etwa Innentüren, Bodenbeläge oder nicht tragende Wände.
Der Eigentümer darf damit nach Belieben verfahren. Grenzen setzen Gesetz, Vereinbarungen und die Rechte der anderen Eigentümer.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 3 WEG; § 5 WEG
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
Haben Sie Fragen zu Sondereigentum?
Sie schildern Ihre Lage und erfahren, welcher Schritt jetzt sinnvoll ist.




