Das Wichtigste in Kürze
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie gliedert Leistungen in Phasen und dient seit 2021 als Orientierung.
HOAI erklärt
Die HOAI regelt die Honorare von Architekten und Ingenieuren. Sie gliedert die Planung von Gebäuden in neun Leistungsphasen. Seit 2021 sind ihre Honorartafeln nicht mehr verbindlich.
Das Honorar ist frei vereinbar und bedarf der Textform. Fehlt eine Vereinbarung, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz.
Quellen: DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Bauprojektmanagement; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 7 HOAI
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