Das Wichtigste in Kürze
Erklärung des Bestellers beim Werkvertrag, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt.
Abnahme erklärt
Die Abnahme ist ein Kernbegriff des Werkvertrags. Mit ihr wird die Vergütung in der Regel fällig. Sie ist in § 640 BGB geregelt. In der Praxis wird sie oft in einem Protokoll festgehalten. Unklare Abnahmeregeln führen zu Streit über den Zahlungstermin.
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Fachbeiträge zum Begriff
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