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Untervermietung

Stand:

Das Wichtigste in Kürze

Ein Mieter überlässt gemietete Fläche ganz oder teilweise einem Dritten. Dafür braucht er in der Regel die Erlaubnis des Vermieters.

Untervermietung erklärt

Bei der Untervermietung gibt der Mieter Fläche an einen Dritten weiter. Der Hauptmietvertrag mit dem Vermieter bleibt bestehen. Nach § 540 BGB braucht der Mieter dafür die Erlaubnis des Vermieters.

Ohne Erlaubnis riskiert der Mieter den Hauptvertrag. Klären Sie die Erlaubnis deshalb vor dem ersten Gespräch mit einem Untermieter.

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