Das Wichtigste in Kürze
Gerichtliche Prüfung vorformulierter Vertragsklauseln auf unangemessene Benachteiligung.
AGB-Kontrolle erklärt
Vorformulierte Vertragsklauseln sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Gerichte prüfen sie auf unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners. Unwirksame Klauseln entfallen, der übrige Vertrag bleibt bestehen.
Auch Gewerbemietverträge unterliegen dieser Kontrolle, mit etwas großzügigerem Maßstab.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; § 307 BGB
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