Das Wichtigste in Kürze
Maklervertrag, bei dem der Auftraggeber für eine feste Zeit keinen weiteren Makler einschaltet und der Makler tätig werden muss.
Alleinauftrag erklärt
Beim Alleinauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber, für eine feste Laufzeit keinen weiteren Makler einzuschalten. Im Gegenzug muss der Makler aktiv tätig werden. Beim einfachen Maklervertrag besteht diese Tätigkeitspflicht nicht.
Der qualifizierte Alleinauftrag geht weiter. Er bindet auch Eigengeschäfte des Auftraggebers an den Makler. Diese Form ist nur als Individualvereinbarung wirksam.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016
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