Das Wichtigste in Kürze
Gesetz gegen Benachteiligung wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz erklärt
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen aus bestimmten Gründen. Es gilt auch bei der Vermietung von Wohnraum.
Für Vermieter mit wenigen Wohnungen gelten Ausnahmen. Das Verbot der Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft gilt immer.
Quellen: Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 19 AGG
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