Das Wichtigste in Kürze
Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer, nicht nur aller Anwesenden.
Allstimmigkeit erklärt
Allstimmigkeit verlangt die Zustimmung sämtlicher Eigentümer der Gemeinschaft. Wer fehlt, schweigt oder sich enthält, verhindert sie.
Sie ist etwa für den Umlaufbeschluss ohne besondere Mehrheitsregel und für Vereinbarungen nötig. Einstimmigkeit in der Versammlung bedeutet dagegen nur die Zustimmung aller Anwesenden.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; § 23 WEG
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