Das Wichtigste in Kürze
Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen.
Auftragsverarbeitung erklärt
Bei der Auftragsverarbeitung verarbeitet ein Dienstleister Daten für einen anderen, etwa ein Cloudanbieter oder ein Ablesedienst. Er handelt nur auf Weisung des Verantwortlichen.
Grundlage ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Die Verantwortung für die Daten bleibt beim Auftraggeber.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Art. 28 DSGVO
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