Das Wichtigste in Kürze
Unternehmen, das im eigenen Namen baut und Häuser oder Wohnungen an Erwerber verkauft.
Bauträger erklärt
Der Bauträger baut im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Meist gehört ihm auch das Grundstück. Er trägt das Bauherrenrisiko und verkauft fertige oder geplante Einheiten.
Er braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Kundengelder darf er nur nach der Makler- und Bauträgerverordnung annehmen.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; § 34c GewO
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