Das Wichtigste in Kürze
Versammlung aller Wohnungseigentümer einer Anlage. Hier fallen die wesentlichen Beschlüsse, auch über den Verwalter.
Eigentümerversammlung erklärt
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Organ der Gemeinschaft. Der Verwalter beruft sie mindestens einmal im Jahr ein. Dort werden Abrechnung, Wirtschaftsplan und Maßnahmen beschlossen. Auch Bestellung und Abberufung des Verwalters fallen hier. Was im Protokoll steht, gilt für alle Eigentümer.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Versammlungsleitung in der Eigentümerversammlung
- Irrtum: Drei Angebote sind Pflicht
- Irrtum: Umlaufbeschluss nur einstimmig
- Irrtum: Verwalter nur aus wichtigem Grund abberufen
- Sanierungsfahrplan für die WEG
Haben Sie Fragen zu Eigentümerversammlung?
Sie schildern Ihre Lage und erfahren, welcher Schritt jetzt sinnvoll ist.




