Das Wichtigste in Kürze
Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu haben. Der Eigentümer erhält dafür einen laufenden Erbbauzins.
Erbbaurecht erklärt
Beim Erbbaurecht bleibt das Grundstück im Eigentum des Gebers. Der Erbbauberechtigte darf darauf bauen und das Gebäude nutzen. Dafür zahlt er einen regelmäßigen Erbbauzins. Die Laufzeit ist lang, häufig mehrere Jahrzehnte. Das Recht wird im Grundbuch eingetragen.
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Fachbeiträge zum Begriff
- Erbbaurecht für Käufer und Investoren
- Grunderwerbsteuer im Überblick
- Teilmärkte der Immobilienwirtschaft
- Grundstücksgleiche Rechte
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