Das Wichtigste in Kürze
Gemeinschaft mehrerer Erben, denen der Nachlass bis zur Auseinandersetzung gemeinsam gehört.
Erbengemeinschaft erklärt
Die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft. Über Nachlassgegenstände verfügen die Erben nur gemeinsam. Im Grundbuch stehen sie mit dem Zusatz in Erbengemeinschaft.
Bei Vermietung oder Verkauf müssen deshalb alle Erben mitwirken.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; § 2032 BGB; § 2040 BGB
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