Das Wichtigste in Kürze
Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher, der nur über Telefon, E-Mail, Brief oder Internet zustande kommt.
Fernabsatzvertrag erklärt
Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn die Parteien für Verhandlung und Abschluss nur Fernkommunikationsmittel nutzen. Dazu zählen Telefon, Brief, E-Mail, SMS und Internet. Viele Maklerverträge entstehen auf diesem Weg.
Dem Verbraucher steht dann ein Widerrufsrecht zu. Der Unternehmer muss ihn darüber belehren.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 312c BGB
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