Das Wichtigste in Kürze
Im Grundbuch eingetragenes Recht, das ein Grundstück als Sicherheit für eine Forderung belastet.
Grundschuld erklärt
Die Grundschuld ist das übliche Sicherungsmittel für Immobiliendarlehen. Sie ist in § 1191 BGB geregelt und wird vom Notar beurkundet und ins Grundbuch eingetragen.
Ein durch Grundschuld gesichertes Darlehen ist meist günstiger als eine Finanzierung ohne Sicherheit.
Quellen
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Fachbeiträge zum Begriff
- Ankaufsverhandlung beim Immobilienkauf
- Grundschuld und Hypothek
- Rangfolge im Grundbuch
- Steuern beim Immobilienerwerb
- Löschung im Grundbuch
- Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf
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