Das Wichtigste in Kürze
Alle Maßnahmen, die den vertragsgemäßen Sollzustand eines Gebäudes und seiner Anlagen bewahren oder wiederherstellen.
Instandhaltung erklärt
Nach DIN 31051 ist Instandhaltung der Oberbegriff für Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Im Mietrecht trägt sie der Vermieter über die Nettomiete.
Instandhaltungskosten sind keine Betriebskosten. In der Abrechnung trennen Sie sie deshalb sauber von Wartung und Pflege.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; § 1 BetrKV
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
Haben Sie Fragen zu Instandhaltung?
Sie schildern Ihre Lage und erfahren, welcher Schritt jetzt sinnvoll ist.




