Das Wichtigste in Kürze
Vertrag, der dem Makler bei Nachweis oder Vermittlung eines Hauptvertrags einen Anspruch auf Provision gibt.
Maklervertrag erklärt
Der Maklervertrag verpflichtet den Auftraggeber zur Provision, wenn der Makler einen Vertrag nachweist oder vermittelt. Der Hauptvertrag muss wirksam zustande kommen und auf der Tätigkeit des Maklers beruhen. Eine Pflicht zum Tätigwerden hat der Makler beim einfachen Vertrag nicht.
Grundsätzlich ist der Maklervertrag formfrei. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern verlangt das Gesetz die Textform.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; § 652 BGB; § 656a BGB
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Fachbeiträge zum Begriff
- Zustandekommen von Immobilienverträgen
- Irrtum: Der Käufer zahlt die Provision
- Irrtum: Der Mieter zahlt den Makler
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