Das Wichtigste in Kürze
Höchstes im Versteigerungstermin abgegebenes Gebot, auf das der Zuschlag erteilt wird.
Meistgebot erklärt
Das Meistgebot umfasst das Bargebot und die bestehen bleibenden Rechte. Es ist auch die Grundlage der Grunderwerbsteuer. Unter 50 Prozent des Verkehrswerts versagt das Gericht im ersten Termin den Zuschlag.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; § 81 ZVG
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