Das Wichtigste in Kürze
Das Recht, eine fremde Sache zu nutzen und ihre Erträge zu ziehen, etwa die Mieten einer Immobilie.
Nießbrauch erklärt
Der Nießbrauch trennt Eigentum und Nutzung. Der Eigentümer behält die Sache, der Berechtigte erhält die Erträge. Bei Immobilien wird er im Grundbuch eingetragen. Häufig dient er bei Übergaben der Versorgung des bisherigen Eigentümers. Er mindert den Wert für einen Käufer, solange er besteht.
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Fachbeiträge zum Begriff
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