Das Wichtigste in Kürze
Gesetzlich vorgeschriebene Form für bestimmte Verträge, etwa Grundstückskäufe und die Abtretung von GmbH-Anteilen.
Notarielle Beurkundung erklärt
Bei der notariellen Beurkundung liest ein Notar den Vertrag vor. Die Beteiligten genehmigen und unterschreiben ihn vor ihm. Grundstückskäufe und die Übertragung von GmbH-Anteilen brauchen diese Form. Ohne sie ist der Vertrag in der Regel unwirksam. Jede Beurkundung kostet Gebühren und Vorlaufzeit.
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Fachbeiträge zum Begriff
- Der Grundstückskaufvertrag
- Erbbaurecht für Käufer und Investoren
- Freiwillige Grundstücksversteigerung
- Zustandekommen von Immobilienverträgen
- Auflassung und Eigentumsumschreibung
- Beurkundung und Beglaubigung
- Bieterverfahren beim Immobilienverkauf
- Vom Interessenten zum Käufer
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