Das Wichtigste in Kürze
Klage des Vermieters auf Herausgabe der Wohnung, wenn der Mieter nach Vertragsende nicht auszieht.
Räumungsklage erklärt
Zieht der Mieter nach wirksamer Kündigung nicht aus, klagt der Vermieter auf Räumung. Erst das Urteil erlaubt die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher.
Bei Kündigung wegen Zahlungsverzug läuft eine Schonfrist. Zahlt der Mieter binnen zwei Monaten nach Zustellung alles nach, entfällt die fristlose Kündigung.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 546 BGB; § 569 BGB
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