Das Wichtigste in Kürze
Formal freie Mitarbeit, die tatsächlich ein Arbeitsverhältnis ist, mit Folgen für Sozialabgaben und Lohnsteuer.
Scheinselbstständigkeit erklärt
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein freier Mitarbeiter tatsächlich wie ein Angestellter arbeitet. Selbstständig ist nach § 84 HGB, wer seine Tätigkeit frei gestaltet und seine Arbeitszeit selbst bestimmt.
Feste Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und ein festes Gehalt statt Provision sprechen für ein Arbeitsverhältnis. Dann entstehen Arbeitgeberpflichten wie Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuerabzug.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen; § 84 HGB
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