Das Wichtigste in Kürze
Vollmacht, mit der ein Wohnungseigentümer einen anderen zur Abstimmung in der Eigentümerversammlung berechtigt.
Stimmrechtsvollmacht erklärt
Die Stimmrechtsvollmacht bedarf nach § 25 Abs. 3 WEG der Textform. Eine E-Mail oder ein Fax genügt, eine Unterschrift ist nicht nötig.
Sie umfasst auch Rede- und Antragsrecht. Die Gemeinschaftsordnung kann den Kreis möglicher Vertreter beschränken. Ein völliger Ausschluss der Vertretung ist nichtig.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; § 25 WEG
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
Haben Sie Fragen zu Stimmrechtsvollmacht?
Sie schildern Ihre Lage und erfahren, welcher Schritt jetzt sinnvoll ist.




