Das Wichtigste in Kürze
Bescheinigung des Finanzamts nach Zahlung der Grunderwerbsteuer. Ohne sie trägt das Grundbuchamt keinen neuen Eigentümer ein.
Unbedenklichkeitsbescheinigung erklärt
Das Finanzamt erteilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn die Grunderwerbsteuer gezahlt oder gesichert ist. Erst danach darf das Grundbuchamt den Käufer als Eigentümer eintragen.
Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Eine späte Zahlung verzögert damit die Umschreibung.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 22 GrEStG; § 15 GrEStG
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Fachbeiträge zum Begriff
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