Das Wichtigste in Kürze
Versicherung des Verwalters für Vermögensschäden, die er Kunden durch berufliche Fehler verursacht.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erklärt
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt reine Vermögensschäden aus Fehlern des Verwalters. Beispiele sind versäumte Fristen oder falsche Abrechnungen.
Für Wohnimmobilienverwalter ist sie Voraussetzung der Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Veruntreuung deckt sie nicht, dafür gibt es die Vertrauensschadenversicherung.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 34c GewO
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