Das Wichtigste in Kürze
Führung der Eigentümerversammlung, in der Regel durch den Verwalter, von der Eröffnung bis zur Verkündung der Beschlüsse.
Versammlungsleitung erklärt
Die Versammlungsleitung liegt nach dem Gesetz beim Verwalter. Die Eigentümer können mit Mehrheit eine andere Person wählen. Diese Wahl ist ein Geschäftsordnungsbeschluss.
Der Leiter prüft die Teilnahme, stellt die Beschlussfähigkeit fest, lässt abstimmen und verkündet die Ergebnisse. Er übt das Hausrecht aus und sorgt für die Niederschrift.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; § 24 WEG
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
Haben Sie Fragen zu Versammlungsleitung?
Sie schildern Ihre Lage und erfahren, welcher Schritt jetzt sinnvoll ist.




