Das Wichtigste in Kürze
Der Auftrag an eine Hausverwaltung, ein Objekt oder eine Eigentümergemeinschaft zu betreuen.
Verwaltermandat erklärt
Ein Verwaltermandat ist der laufende Auftrag zur Betreuung einer Immobilie. Bei einer Eigentümergemeinschaft beruht es auf Bestellung und Verwaltervertrag. Bei Mietobjekten schließt der Eigentümer einen Verwaltungsvertrag. Mandate haben eine Laufzeit und einen Ertrag. Beides sollten Sie regelmäßig prüfen.
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Fachbeiträge zum Begriff
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