Das Wichtigste in Kürze
Wartungsvertrag, der neben Pflege und Prüfung auch Reparaturen und Ersatzteile abdeckt.
Vollwartungsvertrag erklärt
Ein Vollwartungsvertrag umfasst Wartung, Störungsbeseitigung und Instandsetzung. Üblich ist er bei Aufzügen und Heizungen. Nur der Wartungsanteil ist als Betriebskosten umlegbar.
Der Vertrag weist beide Anteile am besten getrennt aus. Fehlt die Trennung, ist der Reparaturanteil herauszurechnen.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
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