Das Wichtigste in Kürze
Vorkaufsrecht erklärt Vorkaufsrechte entstehen durch Vertrag oder kraft Gesetzes. Gesetzliche Vorkaufsrechte haben etwa Gemeinden und Mieter umgewandelter Wohnungen. Ein dingliches Vorkaufsrecht steht in Abteilung II des Grundbuchs. Quellen: Kompendium Qualifizierte […]
Vorkaufsrecht erklärt
Vorkaufsrechte entstehen durch Vertrag oder kraft Gesetzes. Gesetzliche Vorkaufsrechte haben etwa Gemeinden und Mieter umgewandelter Wohnungen. Ein dingliches Vorkaufsrecht steht in Abteilung II des Grundbuchs.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 1094 BGB; § 24 BauGB; § 577 BGB
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Fachbeiträge zum Begriff
- Der Grundstückskaufvertrag
- Verkauf einer vermieteten Immobilie
- Rücktritt und Widerruf
- Abteilung II des Grundbuchs
- Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
- Kündigungsschutz nach Umwandlung
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