Das Wichtigste in Kürze
Pflicht des Vermieters, nur Betriebskosten umzulegen, die bei ordentlicher Geschäftsführung gerechtfertigt sind.
Wirtschaftlichkeitsgebot erklärt
Das Wirtschaftlichkeitsgebot verlangt ein angemessenes Verhältnis von Kosten und Nutzen. Das billigste Angebot ist nicht verlangt. Überflüssige Leistungen und überhöhte Preise verletzen das Gebot.
Ein Verstoß ist eine Pflichtverletzung. Der Mieter trägt dann nur den angemessenen Anteil.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 556 BGB; § 560 BGB
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
Haben Sie Fragen zu Wirtschaftlichkeitsgebot?
Sie schildern Ihre Lage und erfahren, welcher Schritt jetzt sinnvoll ist.




