Das Wichtigste in Kürze
Jährlicher Haushaltsplan der Gemeinschaft, aus dem sich die Vorschüsse der Eigentümer ergeben.
Wirtschaftsplan erklärt
Der Verwalter stellt den Wirtschaftsplan für jedes Kalenderjahr auf. Er schätzt Einnahmen und Ausgaben und plant die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
Die Eigentümer beschließen nur die Vorschüsse daraus. Der Plan zeigt auch, welchen Anteil jede Einheit trägt.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 28 WEG
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