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Zwangsverwaltung

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Zwangsverwaltung erklärt Bei der Zwangsverwaltung wird das Grundstück beschlagnahmt und nicht verkauft. Der Zwangsverwalter tritt in die Mietverträge ein. Mieter zahlen dann an ihn. Er darf das Objekt nicht umgestalten. […]

Zwangsverwaltung erklärt

Bei der Zwangsverwaltung wird das Grundstück beschlagnahmt und nicht verkauft. Der Zwangsverwalter tritt in die Mietverträge ein. Mieter zahlen dann an ihn.

Er darf das Objekt nicht umgestalten. Die Kaution muss er auch zurückzahlen, wenn er sie nicht erhalten hat.

Quellen: Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; § 152 ZVG

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